Anmeldung zum Schuljahr 2024/25

Der Zeitraum für Anmeldungen für die 5. Klassen an weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein ist vom 19. bis 28. Februar 2024.

Das Gymnasium Trittau veranstaltet für die Eltern der Viertklässlerinnen und Viertklässler, die ihr Kind am Gymnasium Trittau anmelden möchten, einen Informationsabend am Montag, den 5. Februar 2024 um 18:30 Uhr

Außerdem wird es für interessierte Viertklässlerinnen und Viertklässler sowie deren Eltern am Mittwoch, den 7. Februar 2024 um ca. 15 Uhr die Möglichkeit zu einer Schulbesichtigung am Gymnasium Trittau geben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für diese Veranstaltung anmelden müssen. Informationen zu dieser Anmeldung, zur Anmeldung zur 5. Klasse und den zu den Info-Veranstaltungen finden Sie hier.

Das Anmeldeformular und weitere wichtige Dokumente finden Sie rechts im Downloadbereich.

 

Kapazitätsbeschränkung

Ab dem Schuljahr 2024/25 gilt eine vom Bildungsministerium festgelegte Kapazitätsbeschränkung für das Gymnasium Trittau auf Vierzügigkeit. Das heißt, dass die Aufnahme auf 116 Schülerinnen und Schüler begrenzt wird. Schülerinnen und Schüler, die in einer Gemeinde wohnen, die dem Schulverband Trittau angehört, werden auf jeden Fall aufgenommen. Gleiches gilt bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die (unabhängig vom Wohnort) dem Gymnasium Trittau zugewiesen werden. Wenn nach Aufnahme von Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden des Schulverbandes und jenen mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Kapazitätsgrenze von 116 Schülerinnen und Schülern noch nicht erreicht ist, werden die restlichen Plätze nach den folgenden Merkmalen vergeben:

  1. Geschwisterkind ist bereits am Gymnasium Trittau aufgenommen

  2. Losverfahren zum Auffüllen der eventuell noch verfügbaren Plätze

Selbstverständlich können Eltern, deren Kind nicht in einer Gemeinde des Schulverbandes wohnt, ihr Kind am Gymnasium Trittau anmelden. Sie sollten aber auf dem Anmeldeschein unbedingt einen Zweit- und ggf. Drittwunsch angeben, für den möglichen Fall, dass eine Aufnahme nicht möglich ist. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf dem Anmeldeschein. Ab dem 6. März 2024 werden die Anmeldebestätigungen bzw. die Bescheide über die Nicht-Aufnahme verschickt.

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