Genehmigt durch die Schulkonferenz am 21.3.2024 tritt ab 22.4.2024, also unmittelbar nach den Osterferien, eine neue Hausordnung in Kraft.

Wesentlicher Bestandteil ist, dass die großen Pausen nicht mehr in der Pausenhalle stattfinden, sondern auf den jeweiligen Schulhöfen.

Die Treppenhäuser am Ende des Biologietraktes und des Physiktraktes sind nicht mehr als normale Durchgänge zu benutzen, sie dienen lediglich als Notwege.


Hausordnung

Vorbemerkung

Schüler, Lehrkräfte, Sekretärinnen, Schulsozialarbeiter, Hausmeister und andere an der Schule beschäftigte Personen verbringen viele Tage des Jahres in der Schule. Sie alle wollen sich hier wohl fühlen. Dazu gehört, dass man sich gegenseitig respektiert und rücksichtsvoll miteinander umgeht (siehe Leitbild der Schule).
Damit der Unterricht möglichst reibungslos verläuft und das außerunterrichtliche Geschehen nicht zu körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen führt, ist es wichtig, dass alle Beteiligten sich auf Regeln verständigen, die sie dann auch einhalten.

Die hier aufgeführten Regelungen unterliegen dabei folgenden übergeordneten Rahmenbedingungen: Für alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Schleswig- Holstein gilt ein Rauch-und Alkoholverbot auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen. Ebenso gelten selbstverständlich die bekannten Regelungen des Jugendschutzgesetzes sowie des Strafrechts, des Jugendstrafrechts, innerhalb der Schule bzw. bei schulischen Veranstaltungen. Bei der Nutzung digitaler Medien gilt es, die Persönlichkeitsrechte zu wahren und bei Verdacht einer Gefährdung dieser Rechte verantwortungsvoll zu handeln.

Unterrichtszeit

  1. Schüler und Lehrkräfte halten sich genau an die Unterrichtszeiten.

  2. Trifft ein Lehrkräfte nicht rechtzeitig zum Unterricht ein, so verständigt der Klassensprecher (bzw. dessen Vertreter) spätestens nach 5 Minuten das Sekretariat.

Pausen

Die folgenden Regeln beziehen sich auf die 1. und 2. große Pause sowie die Mittagspause.

  1. Die Schüler aller Klassen der Orientierungsstufe und Mittelstufe dürfen das

    Schulgelände ohne Genehmigung der Schule nicht verlassen. Die Mensa und der direkte Weg dorthin gehören zum Schulgelände. Der direkte Weg verläuft vom Schulgebäude aus an den Fahrradstellplätzen vorbei und über den Bürgersteig des Wendehammers zur Mensa. Der Parkplatz darf aus Sicherheitsgründen nicht überquert werden.

  2. Schüler der 9. Klassen können mit schriftlicher Genehmigung der Eltern das Schulverbandsgelände in der Mittagspause verlassen.

    Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schüler unverzüglich die Unterrichtsräume. Nach Abstellen der Schultaschen vor dem neuen Unterrichtsraum gehen alle Schüler zu ihren Aufenthaltsbereichen (spätestens 5 Minuten nach Pausenbeginn). Die Schüler der Klassen 5 –7 halten sich auf dem Schulhof Süd auf (Schulhof mit dem Klettergerüst), die Schüler der Klassen 8-10 halten sich auf dem Schulhof Nord auf.

    Das Forum ist nur für die Oberstufe zugänglich. Darüber hinaus können die Schüler der Oberstufe die für sie vorgesehenen Aufenthalts- und Stillarbeitsräume sowie die Cafeteria im 1. Stock nutzen.

  3. In den Regenpausen halten sich die Schüler im Schulgebäude auf. Regenpausen werden vom Sekretariat ausgerufen.

  1. Auch Lehrkräfte benötigen eine Pause. Daher ist in der 2. großen Pause von Anfragen vor dem Lehrkräftezimmer abzusehen.

  2. Die Unterrichtsräume sind während der großen Pausen in der Regel abgeschlossen.

  3. Drei Minuten vor Unterrichtsbeginn dürfen sich die Schüler zu ihren Unterrichtsräumen begeben.

Aufenthalt in Freistunden und vor/nach dem Unterricht

  1. Schüler der Orientierungsstufe und Mittelstufe, die sich vor oder nach ihrem Unterricht in der Schule aufhalten, können die für sie vorgesehenen Pausenbereiche sowie den angegebenen Aufenthaltsraum nutzen.

  2. Den Schülern der Oberstufe stehen in ihren Freistunden und Pausen extra dafür vorgesehene Aufenthalts-und Stillarbeitsräume (149, 127, 153, 217) sowie die oben angegebenen Pausenbereiche zur Verfügung.

  3. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist ohne konkreten schulischen Anlass nichtgestattet.

  4. Der Raum 008 wird für die Schüler der 10. Klasse als AEL-Raum genutzt. In Randstunden (vor der 2. Stunde und nach der 5./6. Stunde wird der Raum als Aufenthaltsraum für Schüler der Klassen 5-10 genutzt. Eine Handynutzung ist dann dort gestattet. In den Pausen darf der Raum nicht genutzt werden.

Fahrzeuge

  1. Schüler, die ein Fahrrad benutzen, stellen es abgeschlossen in den Fahrradständer. Die Fahrradunterstände werden nur zum Abstellen und Abholen der Räder betreten.

  2. Motorbetriebene Zweiräder haben ausgewiesene Stellplätze. Stellplätze für Schüler- PKW sind nicht vorhanden.

Fundsachen

Fundsachen werden bitte umgehend beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.

Sauberkeit, Ordnung und Umweltschutz

  1. In allen Räumen wird der Müll getrennt nach Papier, Wertstoffsammlung („grüner Punkt“) und Restmüll in die dafür vorgesehenen Behälter sortiert. Die Lehrkräfte und der Ordnungsdienst der Klassen tragen dafür Sorge, dass die Behälter für Papier und Wertstoffe in den Unterrichtsräumen regelmäßig geleert werden.
  2. Nach Beendigung des Unterrichts werden die Stühle an den vorgegebenen Tagen hochgestellt und die digitalen Tafeln ausgestellt.
  3. Für die Sauberkeit und Ordnung in den Aufenthaltsräumen der Oberstufe sind die Schüler selbst verantwortlich. Näheres regelt ein Ordnungsdienstplan.
  4. In der kalten Jahreszeit bleiben die Fenster im Regelfall geschlossen, -gelüftet wird kurz und kräftig („Stoßlüften“). Das Licht wird bei Verlassen des Raumes ausgeschaltet.
  5. Die von der Schule zur Verfügung gestellten Bücher werden pfleglich behandelt. Nach Erhalt wird der Name in den Buchstempel eingetragen und das Buch mit einem Schutzumschlag versehen. Die Bücher werden termingerecht zurückgegeben. Für beschädigte oder verlorene Bücher muss Schadensersatz geleistet werden.
  6. Das Beschreiben und Bemalen des Mobiliars ist Sachbeschädigung.
  7. Das Essen und Trinken (Wasser ausgenommen) im Forum, in Räumen mit Teppichboden und im gesamten 2. Stock ist nicht erlaubt.
  8. Aus Sicherheitsgründen darf der Weg zur Mensa nicht über den Parkplatz erfolgen (s. Pkt. 1 unter „Pausen“).

Sicherheit

  1. Jeder muss sich auf dem Schulgelände so verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet. Das Laufen und Toben im Schulgebäude (außer in der Sporthalle) ist nicht erlaubt.

  2. Vor und nach einer großen Pause können die Schultaschen vor die Lernräume der jeweils nächsten Stunde abgelegt werden. Sie müssen aber so deponiert werden, dass Durchgänge und Flure frei bleiben.

  3. Wegen der Unfallgefahr ist es verboten, andere mit Schneebällen oder Gegenständen zu bewerfen.

  4. Bei der Benutzung von Spielgeräten auf dem Pausenhof soll man sich vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten.

  5. Das Mitführen bzw. Verwenden von Gegenständen und/oder Substanzen, die die Gesundheit anderer gefährden oder gefährden könnten, ist verboten.

  6. Unfälle müssen in jedem Fall sofort im Sekretariat gemeldet und im Unfallbuch notiert werden.

  7. Bei Feueralarm gelten die Sicherheitsbestimmungen, die in allen Unterrichtsräumen aushängen.

  8. Die „kleinen“ Treppenhäuser (bei den Biologie und Physikräumen) dienen nur als Notausgang, sie sollen nur im Notfall benutzt werden.

Mediennutzung

Private elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Kopfhörer etc. samt Zubehör müssen in der Regel bei allen Schülern ausgeschaltet sein und in einer Tasche verbleiben. Um einen sinnvollen Umgang mit Medien zu fördern, gelten folgende Regelungen entsprechend dem Medienkonzept.
a) Die Nutzung dieser Geräte zu Unterrichts- oder anderen Zwecken ist mit Genehmigung möglich.
 

b) Die Benutzung eines Tablets oder Notebooks im Unterricht zur Mitschrift ist gestattet, wenn zuvor die schriftliche Anerkennung der Nutzungsbedingungen stattgefunden hat. Sie kann jederzeit durch einen Lehrkräfte eingeschränkt werden.

c) Schüler der Oberstufe dürfen außerhalb des Unterrichts die oben genannten Geräte in den Aufenthalts- und Stillarbeitsräumen sowie im Forum nutzen. In der Cafeteria im 1. Stock dürfen oben genannte Geräte ausschließlich zu schulischen Zwecken genutzt werden.

 

d) Die Schüler der Orientierungs- und Mittelstufe dürfen vor und nach ihrem Unterrichtstag in dem für sie vorgesehenen Aufenthaltsraum 008 die oben genannten Geräte nutzen.

e) Nach Ende der 7. Stunde ist die Verwendung der genannten Geräte außerhalb des Unterrichts auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude für alle zulässig.

Bei Prüfungen und Klausuren werden all diese Geräte sowie Smartwatches selbstständig abgegeben. Ein Antreffen von Handy oder elektronischen Speichermedien (angeschaltet oder nicht) während der Prüfungen wird als Täuschungsversuch gewertet.

Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich untersagt. Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen kann im Rahmen von unterrichtlichen Aufgaben und bei schulischen Veranstaltungen durch die verantwortlichen Lehrkräfte bzw. die Schulleitung gestattet werden.
 
Informationen
  1. Die Schulleitung informiert alle Schüler über das News-Modul bei Iserv, durch Aushänge am Fahrstuhl, am Anschlagbrett neben der Glastrennwand in der Pausenhalle und durch handschriftliche Mitteilungen auf der Wandtafel in der Eingangshalle. Zusätzlich erhalten die Schüler der Oberstufe Informationen in der Cafeteria-Halle.
    Die Schulhomepage bietet einen allgemeinen Überblick über die Schule, das Schulleben und Aktivitäten. Über den aktuellen Stundenplan informiert das Programm WebUntis. Zur Kommunikation und zum digitalen Austausch von Daten und Informationen zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern wird die Onlineplattform Iserv genutzt.
    Die Wandtafel in der Eingangshalle kann zum schnellen, schulbezogenen Informationsaustausch dienen, alle Eintragungen sind mit Datum und Unterschrift zu kennzeichnen.
    Informationen der Schülervertretung sind dem News-Modul bei Iserv sowie dem Infoboard am Fenster des SV-Raumes zu entnehmen.
    Ohne Genehmigung durch die Schulleitung dürfen auf dem Schulgelände keine Informationsblätter verteilt oder ausgehängt werden.
    Umfragen in der Schule sind durch die Schulleitung zu genehmigen, die auch entscheidet, ob eine Zustimmung der Eltern eingeholt werden muss. Umfragen, die aus einem Unterrichtsprojekt entstehen, prüft zunächst die zuständige Lehrkräft, die dann auch die Genehmigung der Schulleitung einholt.

    Für Mitteilungen von Schülern an Lehrkräfte können auch die Kommunikationsfächer im Sekretariatsflur genutzt werden.

     

Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen mit Benutzung von Schuleigentum müssen vorher beim Schulleiter beantragt werden.

Hausordnung beschlossen am 21.03.2024 durch die Schulkonferenz

Artikel vom